Als Friseur ein Gewerbe anmelden: Das kommt auf Dich zu
Auf folgende Fragen liefern wir detaillierte Antworten:
Wer muss alles ein Gewerbe anmelden?
Im Grunde jeder, der sich selbstständig machen will. Eine Ausnahme stellen Freiberufler dar. Du als Friseur bist nicht freiberuflich tätig, also musst Du ein Gewerbe anmelden. Einen Gewerbeschein benötigen beispielsweise:
- Handwerker aller Art
- Hersteller
- Gastronomen
- Händler
- Produzenten
So meldest Du ein Friseur-Gewerbe an
Achtung: Die Erlaubnis erhältst Du nur, wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst:
- Meisterbrief,
- (alternativ) Ausübungsberechtigung nach §7 HwO,
- Ausnahmebewilligung.
Anschließend wird Dir die Handwerkskarte ausgehändigt, mit der Du als Friseur Dein Gewerbe anmeldest. Eine Auflistung aller vorhandener Gewerbeämter in Deutschland findest Du auf gewerbeanmeldung.de.
1. Beantrage das Formular
2. Fülle das Formular aus
Wenn Du als Friseur Dein Gewerbe anmeldest, – egal, ob online oder via ausgedrucktem Formular, musst Du folgende Informationen wahrheitsgemäß angeben:
- Persönliche Daten (Vor- und Nachname, Wohnort, Geburtsdatum etc.),
- eingetragener Name Deines Friseursalons,
- Adresse des Friseursalons,
- Rechtsform,
- (falls vorhanden) Handelsregistereintrag,
- Angaben rund um Deine geplante Tätigkeit.
3. Reiche die notwendigen Unterlagen ein
Das kannst Du entweder persönlich oder postalisch erledigen. Bevorzugst Du eine digitale Übermittlungsform, solltest Du Dich im Vorfeld informieren, ob dies überhaupt möglich ist. Leider bietet nicht jedes Gewerbeamt diese Option an.
Gewerbe anmelden: Diese Unterlagen musst Du vorlegen
- Erlaubnisnachweise,
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Vollständig ausgefülltes Formular,
- Handwerkskarte,
- Gewerbekarte,
- Handelsregisterauszug (bei Bedarf),
- Gesellschaftervertrag (falls Du eine GbR anmeldest),
- Gründungsvertrag (falls Du eine GmbH gründest).
Denke daran, dass Du als Friseur Dein Gewerbe nur erfolgreich anmelden kannst, wenn wirklich alle Unterlagen vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß ausgefüllt vorliegen. Es wäre doch ärgerlich, wenn das Unterfangen an Unachtsamkeit scheitert. |
Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um den Gewerbeschein für Friseure
Prinzipiell ist eine Gewerbeanmeldung kein Hexenwerk. Dennoch stellen sich gerade bei jungen Friseuren viele Fragen, wenn sie ein Gewerbe anmelden wollen. Wir liefern Dir die wichtigsten Antworten.
Gewerbe anmelden: Was entstehen für Kosten?
Den Gewerbeschein bekommst Du leider nicht kostenfrei. Wie hoch die Bearbeitungsgebühren konkret ausfallen, legt allerdings jede Gemeinde individuell fest. In der Regel liegt die Preisspanne zwischen 20 und 100 Euro.
Gewerbe rückwirkend anmelden: Geht das?
Im Normalfall sollte die Anmeldung Deines Gewerbes vor der Aufnahme Deiner Tätigkeit erfolgen. Bist Du bereits als Friseur tätig und möchtest Du Dein Gewerbe nachträglich anmelden, ist das leider nicht möglich – es sei denn, es handelt sich lediglich um eine Verspätung von einigen Tagen. Hast Du mit Absicht die Gewerbeanmeldung als Friseur hinausgezögert oder gar vergessen, musst Du mit hohen Bußgeldern rechnen.
Was passiert in der Zeit nach der Gewerbeanmeldung?
Kann ich als Friseur ein Nebengewerbe anmelden?
Ja. Vergiss bitte nur nicht, dass Du als Friseur im Nebengewerbe ebenfalls ein Gewerbe anmelden musst.
Kann ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich als Friseur ohne Meistertitel arbeiten möchte?
Kann ich als Friseur ein Kleingewerbe anmelden?
Gerade für die Anfangszeit kann es sinnvoll sein, ein Kleinunternehmen anzumelden und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Der Kleingewerbeschein ist aber auch für Friseure an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
- Maximal 60.000 Euro Gewinn pro Jahr
- Maximal 600.000 Euro Umsatz pro Jahr
Ich habe parallel zwei Gewerbe? Muss ich nun zwei Anmeldungen vornehmen?
Ja. Jedes Gewerbe benötigt eine eigene Gewerbeanmeldung.
Dürfen Ausländer in Deutschland bei der Existenzgründung ein Gewerbe anmelden?
Ja. Für EU-Ausländer ist es sehr einfach. Sie müssen lediglich die deutschen Rahmenbedingungen erfüllen. Anders sieht es allerdings bei Nicht-EU-Bürgern aus. Um als Friseur ein Gewerbe anmelden zu können, benötigen sie eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Erlaubnis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit. Weiterhin sind ausreichende Sprachkenntnisse und ein Businessplan erforderlich.
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