Datenschutzerklärung für Friseure
Auf folgende Fragen liefern wir detaillierte Antworten:
- Datenschutzerklärung für Friseure: Das muss drinstehen
- Du hast eine Website? Dann ist eine Datenschutzerklärung notwendig!
- Datenschutz-Einwilligungserklärung gestalten
- Das muss in Deiner Datenschutzerklärung stehen
- Hast Du keine Datenschutzerklärung, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß
- Exkurs: Datenschutz seit Corona
Wer kennt es nicht: Du besuchst eine Website und das Erste, was Du siehst, ist die Frage nach Cookies. Was für manch einen sehr nervig ist, ist für Unternehmen aller Art aber ein notwendiges Übel. Denn Datenschutz ist spätestens seit der DSGVO ein wichtiges Thema, bei dem man sich absichern muss. Das gilt auch für Dich! Sobald Du eine eigene Website betreibst, musst Du Dich mit Begriffen wie Datenschutzvereinbarung, Datenschutzhinweise und Datenschutzerklärung befassen – ja, auch als Friseur! Wir erklären Dir, wie Du eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Deine Homepage erstellst.
Du hast eine Website? Dann ist eine Datenschutzerklärung notwendig!
Seit 2018 kennen wir sie: die Datenschutz-Grundverordnung. Diese besagt, dass alle Website-Besucher aktiv zustimmen müssen, dass Du ihre personenbezogenen Daten sammelst. Doch welche Informationen zählen dazu?
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse
- Standortdaten
Das sind nur einige Informationen, die Du über Deine Friseur-Website von Deinen Kunden erhältst. Diese sind sich dessen aber oftmals nicht bewusst. Aus diesem Grund ist eine Datenschutzerklärung unerlässlich.
Wenn Du mit deinem Salon sichtbar sein willst, kommst Du um eine eigene Website nicht herum. Benutzt Du zusätzlich Analyse-Tools wie Google Analytics, musst Du in Deiner Datenschutzerklärung darauf hinweisen. Denn dann sammelst Du automatisch Daten wie IP-Adresse und Standort. Bietest Du zusätzlich einen Newsletter an, für den sich Interessenten eintragen können, erhältst Du Informationen wie E-Mail-Adresse und Namen. Kommt dann noch eine digitale Terminvereinbarung für einen Salonbesuch bei Dir hinzu, erfährst Du Details wie Frisurwünsche etc. Hast Du außerdem noch einen kleinen Shop eingerichtet, über den man bei Dir bestimmte Pflegeprodukte oder Haarfarben kaufen kann, zählen Zahlungsmittel und Anschrift zu den Daten, die Du für die Bestellung benötigst. Alles das sind Daten, die Du sammelst. Und darüber musst Du in einer Datenschutzerklärung (egal, ob als Friseur oder Unternehmen aus einer anderen Branche) Auskunft geben. |
Normalerweise steht in Deinem Beruf die Optik an erster Stelle. Bei der Datenschutzerklärung für Friseure kommt es aber auf den Inhalt an! Gehe hier auf jeden Fall sehr penibel vor. In Deutschland wird nichts dem Zufall überlassen. Vergisst Du relevante Informationen, musst Du mit einer Abmahnung oder Bußgeldern rechnen. Das wollen wir natürlich verhindern. Schließlich hast Du kein Geld zu verschenken. Beginnen wir also mit vier Irrtümern, denen viele Menschen schon aufgesessen sind
Impressum und Datenschutzerklärung sind nicht dasselbe!
So manch einer hat schon versucht, es sich einfach zu machen, und die Datenschutzerklärung im Impressum des Friseursalons rückwirkend eingefügt. Empfehlenswert ist das allerdings nicht. Zwei separate Seiten sind nicht nur sinnvoller, Du trennst beide Themen auch klar voneinander ab.
Kunden stimmen den Cookies zu und somit auch der Datenverarbeitung? – Nein!
Das ist beim Thema Datenschutz natürlich nicht gemeint. Du brauchst trotzdem eine Datenschutzerklärung.
Dann verstecke ich die Datenschutzerklärung einfach im Kleingedruckten? – Lass es!
Auch hierbei gibt die Rechtsgrundlage Auskunft. Deine Erklärung darf sich nicht von den anderen Inhalten Deiner Seite unterscheiden – weder in der Schriftgröße noch in der Schriftart. Versuchst Du wissentlich die Nutzer Deiner Website zu täuschen, rufst Du nur die Aufsichtsbehörden auf den Plan. Arbeite also aus eigenem Interesse sauber!
Ich schreibe einfach irgendetwas hin. Es wird schon irgendwie passen. – Bitte nicht!
Die Vorgaben sind hier ebenfalls klar definiert. Die Datenschutzerklärung für Deinen Friseursalon muss klar formuliert, transparent und vor allem leicht zu finden sein.
Das muss in Deiner Datenschutzerklärung stehen
Im Grunde ist es kein Hexenwerk. Die Datenschutzerklärung für deine Friseur-Website gliedert sich in verschiedene Abschnitte. Die kannst Du einfach systematisch abarbeiten, dann vergisst Du keinen Bestandteil:
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Im Internet findest Du für Datenschutzerklärungen für Friseur-Websites viele Vorlagen und Muster. Es gibt auch Datenschutzgeneratoren. Willst Du ein entsprechendes Tool nutzen, achte unbedingt darauf, dass der erstellte Inhalt rechtskonform ist und wirklich alle Deine Bedürfnisse abdeckt.
Hast Du keine Datenschutzerklärung, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß
Deine Konkurrenz schläft nicht. Gerade in der Zeit, nachdem die DSGVO in Kraft getreten ist, haben viele Wettbewerber den Moment genutzt, um die unliebsame Konkurrenz anzuschwärzen. Die Folgen waren Bußgelder, Abmahnungen oder sogar Gerichtsverhandlungen. Alles das nur, weil die Datenschutzerklärungen nicht vorhanden oder fehlerhaft waren. Günstiger ist es, wenn Du eine saubere Datenschutzerklärung für Deinen Friseursalon aufsetzt. Fehlt Dir das Know-how oder bist Du unsicher? Dann nimm lieber das Geld in die Hand und suche Dir einen Experten auf dem Gebiet. Es ist keine Schande, sich bei Bedarf Hilfe zu suchen.
Exkurs: Datenschutz seit Corona
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